Der Ablauf

Viele meiner Patienten und Patientinnen kommen ganz abgesehen von dem eigentlichen Problem mit großen Fragezeichen zu mir:

Das ist der Ablauf

Viele meiner Patienten und Patientinnen kommen ganz abgesehen von dem eigentlichen Problem mit großen Fragezeichen zu mir:

  • Wie ist der Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung?
  • Was muss ich tun, damit die Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt?
  • Was muss ich das erste Mal mitbringen?
  • Wie lange dauert eine Behandlung?
  • Wie oft trifft man sich?
  • Wie lange dauert eine Sitzung?

Auf dieser Seite beantworte ich alle Fragen rund um Ablauf und Organisation.

Kontakt

Der erste Termin

Psychotherapeutische Sprechstunde & Probatorik

Häufig beginnt alles mit einer Empfehlung, sich psychotherapeutische Hilfe zu holen. Diese kommt in der Regel von der Schule oder Kita, dem Kinderarzt, der Familienhilfe, dem Jugendamt oder anderen Institutionen. Manche Familien entscheiden sich auch alleine, dass sie Unterstützung benötigen.

Im ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Nennen Sie dabei die folgenden Eckpunkte:

  • Das Alter des Kindes bzw. des Teenagers
  • Eine kurze Beschreibung des Problems
  • In welchem Zeitraum Sie Zeit für ein erstes Kennenlerngespräch haben.

Telefon: 0351-26 70 23 57
Mobil: 0152 – 075 17 491
E-Mail: praxis@kjp-ostermann.de

oder per Kontaktformular 

Ich melde mich und wir vereinbaren den ersten Termin.

Dokumente zum ersten Termin

Gut zu wissen: Zum ersten Termin müssen die Sorgeberechtigten folgende Dokumente mitbringen:

Therapie- und Honorarvereinbarung

Eine unterschriebene Therapie- und Honorarvereinbarung. Sie muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. In dieser Vereinbarung sind die Kosten und weitere wichtige Eckpunkte zur Behandlung geregelt. Dieses Dokument können Sie hier herunterladen.

Einverständniserklärung

Eine unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind bzw. der Teenager mit der Therapie beginnen darf. Leben die Eltern getrennt, ist eine separate Einverständniserklärung von beiden Sorgeberechtigten bzw. dem Vormund nötig!
Hier können Sie die Vorlage herunterladen.

Schweigepflichtsentbindung

Eine Schweigepflichtsentbindung, damit ich mit Ärzten und ggf. auch mit Schulen und Ämtern sprechen darf. Das Dokument finden Sie hier.
Diese Schweigepflichtsentbindung ist eine Voraussetzung für den Antrag bei der Krankenkasse (mehr dazu hier).

Datenschutz

Vereinbarung zum Datenschutz. Dieses Dokument finden Sie hier.

  • Vorbefunde von anderen Therapeuten / Ärzten in Kopie. So kann ich mir schnell einen Überblick verschaffen und effizienter mit Ihnen arbeiten.
  • Bitte denken Sie auch an die Krankenkassenkarte des Kindes / Jugendlichen.

 

 

Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Dokumente vorab auszudrucken, können Sie die Formulare bei mir in der Praxis erhalten und zum ersten Termin von allen Sorgeberechtigten unterzeichnen lassen.

Kosten

Sie sind gesetzlich versichert?

Von der ersten Stunde an läuft alles über die gesetzliche Krankenkasse. Hierfür ist zunächst keine vorherige Anmeldung bei der Krankenkasse nötig – denn die ersten 11 Sitzungen sind nicht genehmigungspflichtig.
Um die Abrechnung über die Krankenkasse vorzunehmen zu können, müssen wir nur einmal pro Quartal Ihre Chipkarte der Krankenkasse einlesen. Dies erfolgt bei uns vor Ort in der Praxis.

Sie sind privat versichert?

Bitte prüfen Sie im ersten Schritt Ihre Versicherungsunterlagen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung Teil des Leistungspakets, das Sie bei der Krankenkasse gebucht haben?

Wenn Sie nicht sicher sind, fordern Sie bitte die Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse direkt an und legen Sie mir die Antwort schriftlich vor. So vermeiden wir Missverständnisse.

Ich rechne jede Sitzung einzeln vor Ort ab, direkt bevor die Beratung beginnt.

Ihre Versicherung zahlt nicht, aber Sie möchten trotzdem eine psychotherapeutische Behandlung buchen?

Sie können jederzeit als Privatzahler eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Eine Sitzung à 50 Minuten kostet aktuell 134,06 Euro inkl. Steuer (Preis ohne Gewähr, kann jederzeit ohne Ankündigung geändert werden). Ich bestätige den aktuellen Preis vor der ersten Sitzung. Die Sitzungen werden einzeln vor Beginn in der Praxis abgerechnet.

Sitzungen

Eine psychotherapeutische Behandlung ist immer ein Prozess, denn wir müssen zunächst prüfen, ob das Setting passt und ob eine psychotherapeutische Therapie der richtige Ansatz ist. (Mehr zu den verschiedenen Therapieansätzen finden Sie hier ).

  • Jede Sitzung dauert 50 Minuten.
  • Die Sitzungen finden in den meisten Fällen wöchentlich statt.
  • Bei Kindern: Die ersten ein oder zwei Sitzungen findet in der Regel nur mit den Sorgeberechtigten ohne Kinder statt. Idealerweise kommen beide Sorgeberechtigte zum Gespräch. Die weiteren Sitzungen finden mit den Kindern alleine statt, sobald sie ausreichend Vertrauen gefasst haben. Die Bezugspersonen kommen dann circa alle vier Wochen je nach Entwicklung dazu.
  • Bei Jugendlichen: Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten beginnen die Gespräche mit mir gemeinsam. Im Verlauf der Therapie finden die Gespräche mit den Jugendlichen alleine statt. Die Bezugspersonen kommen je nach Entwicklung ca. alle vier Wochen dazu.

 

Schritt 1: Psychotherapeutische Sprechstunden / Probatorik

In den psychotherapeutischen Sprechstunden und der Probatorik versteht man in der Therapie die Kennenlernphase. Hier findet auch die Diagnostik statt. Zum Kennenlernen nutze ich verschiedene Gesprächsmethoden und Fragebögen. Diese Fragebögen bilden die Basis für meine Auswertung.

Schritt 2: Auswertungsgespräch

Gemeinsam mit den Sorgeberechtigten führe ich ein Auswertungsgespräch. Auf Basis der Erkenntnisse wird die Entscheidung gefällt, wie die Therapie konkret angegangen wird und welche Punkte vertieft behandelt werden. In der Regel findet das Auswertungsgespräch circa nach der siebten Sitzung statt.

Schritt 3: Therapiebeginn

Jetzt, wo geklärt ist, was zu tun ist, muss der konkrete Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Dies erfolgt in vier Schritten:

  1. Alle Sorgeberechtigten unterschreiben eine Schweigepflichtentbindung für den Haus- oder Kinderarzt (falls noch nicht geschehen) und geben mir dieses Dokument.
  2. Ich reiche die Schweigepflichtentbindung bei Ihrem Arzt direkt ein und bitte um den sogenannten Konsiliarbericht. Dieser enthält somatische Befunde sprich wichtige Informationen zu Beschwerden, bisherigen Behandlungen und Befunden etc.
  3. Sobald ich den Konsiliarbericht erhalten habe, reiche ich ihn bei Ihrer Krankenkasse gemeinsam mit dem Therapieantrag und der Begründung ein. Ohne Konsiliarbericht kann ich keinen Antrag stellen!
  4. Ich erhalte die Bewilligung der Krankenkasse und informiere Sie, dass die Therapie jetzt beginnen kann. Die Dauer der Therapie richtet sich nach der Besonderheit bzw. dem Schwerpunkt der Therapie. Auf Basis der Testergebnisse, der Gespräche und dem bisherigen Verlauf beantragen wir entweder eine Kurzzeit- oder eine Langzeittherapie.

Kurzzeittherapie

Eine Kurzzeittherapie dauert mindestens 6 Monate, häufig ein Jahr. Sie ist immer in zwei Blöcke unterteilt, sodass nach dem ersten Block geprüft werden kann, ob die Ergebnisse schon zufriedenstellend sind. Pro Block sind 12 Einzelsitzungen sowie 3 Sitzungen mit den Bezugspersonen möglich, also in Summe 15 Sitzungen. Die Blöcke werden der Reihe nach beantragt.

Langzeittherapie

Bei einer Langzeittherapie werden 60 Einzelsitzungen sowie 15 Sitzungen gemeinsam mit den Bezugspersonen eingeplant.

Beide Therapien können bei Bedarf verlängert werden.

Fragen zu den Inhalten der Behandlung beantworte ich im Kapitel „Leistungen“.

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Ablauf haben, melden Sie sich gern ! Ich freue mich darauf, Sie in meiner Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie in Dresden-Löbtau zu begrüßen!