Viele meiner Patienten und Patientinnen kommen ganz abgesehen von dem eigentlichen Problem mit großen Fragezeichen zu mir:
Viele meiner Patienten und Patientinnen kommen ganz abgesehen von dem eigentlichen Problem mit großen Fragezeichen zu mir:
Auf dieser Seite beantworte ich alle Fragen rund um Ablauf und Organisation.
Psychotherapeutische Sprechstunde & Probatorik
Häufig beginnt alles mit einer Empfehlung, sich psychotherapeutische Hilfe zu holen. Diese kommt in der Regel von der Schule oder Kita, dem Kinderarzt, der Familienhilfe, dem Jugendamt oder anderen Institutionen. Manche Familien entscheiden sich auch alleine, dass sie Unterstützung benötigen.
Im ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Nennen Sie dabei die folgenden Eckpunkte:
Telefon: 0351-26 70 23 57
Mobil: 0152 – 075 17 491
E-Mail: praxis@kjp-ostermann.de
oder per Kontaktformular
Ich melde mich und wir vereinbaren den ersten Termin.
Gut zu wissen: Zum ersten Termin müssen die Sorgeberechtigten folgende Dokumente mitbringen:
Eine unterschriebene Therapie- und Honorarvereinbarung. Sie muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. In dieser Vereinbarung sind die Kosten und weitere wichtige Eckpunkte zur Behandlung geregelt. Dieses Dokument können Sie hier herunterladen.
Eine unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind bzw. der Teenager mit der Therapie beginnen darf. Leben die Eltern getrennt, ist eine separate Einverständniserklärung von beiden Sorgeberechtigten bzw. dem Vormund nötig!
Hier können Sie die Vorlage herunterladen.
Eine Schweigepflichtsentbindung, damit ich mit Ärzten und ggf. auch mit Schulen und Ämtern sprechen darf. Das Dokument finden Sie hier.
Diese Schweigepflichtsentbindung ist eine Voraussetzung für den Antrag bei der Krankenkasse (mehr dazu hier).
Vereinbarung zum Datenschutz. Dieses Dokument finden Sie hier.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Dokumente vorab auszudrucken, können Sie die Formulare bei mir in der Praxis erhalten und zum ersten Termin von allen Sorgeberechtigten unterzeichnen lassen.
Von der ersten Stunde an läuft alles über die gesetzliche Krankenkasse. Hierfür ist zunächst keine vorherige Anmeldung bei der Krankenkasse nötig – denn die ersten 11 Sitzungen sind nicht genehmigungspflichtig.
Um die Abrechnung über die Krankenkasse vorzunehmen zu können, müssen wir nur einmal pro Quartal Ihre Chipkarte der Krankenkasse einlesen. Dies erfolgt bei uns vor Ort in der Praxis.
Bitte prüfen Sie im ersten Schritt Ihre Versicherungsunterlagen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung Teil des Leistungspakets, das Sie bei der Krankenkasse gebucht haben?
Wenn Sie nicht sicher sind, fordern Sie bitte die Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse direkt an und legen Sie mir die Antwort schriftlich vor. So vermeiden wir Missverständnisse.
Ich rechne jede Sitzung einzeln vor Ort ab, direkt bevor die Beratung beginnt.
Sie können jederzeit als Privatzahler eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Eine Sitzung à 50 Minuten kostet aktuell 134,06 Euro inkl. Steuer (Preis ohne Gewähr, kann jederzeit ohne Ankündigung geändert werden). Ich bestätige den aktuellen Preis vor der ersten Sitzung. Die Sitzungen werden einzeln vor Beginn in der Praxis abgerechnet.
Eine psychotherapeutische Behandlung ist immer ein Prozess, denn wir müssen zunächst prüfen, ob das Setting passt und ob eine psychotherapeutische Therapie der richtige Ansatz ist. (Mehr zu den verschiedenen Therapieansätzen finden Sie hier ).
In den psychotherapeutischen Sprechstunden und der Probatorik versteht man in der Therapie die Kennenlernphase. Hier findet auch die Diagnostik statt. Zum Kennenlernen nutze ich verschiedene Gesprächsmethoden und Fragebögen. Diese Fragebögen bilden die Basis für meine Auswertung.
Gemeinsam mit den Sorgeberechtigten führe ich ein Auswertungsgespräch. Auf Basis der Erkenntnisse wird die Entscheidung gefällt, wie die Therapie konkret angegangen wird und welche Punkte vertieft behandelt werden. In der Regel findet das Auswertungsgespräch circa nach der siebten Sitzung statt.
Jetzt, wo geklärt ist, was zu tun ist, muss der konkrete Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Dies erfolgt in vier Schritten:
Eine Kurzzeittherapie dauert mindestens 6 Monate, häufig ein Jahr. Sie ist immer in zwei Blöcke unterteilt, sodass nach dem ersten Block geprüft werden kann, ob die Ergebnisse schon zufriedenstellend sind. Pro Block sind 12 Einzelsitzungen sowie 3 Sitzungen mit den Bezugspersonen möglich, also in Summe 15 Sitzungen. Die Blöcke werden der Reihe nach beantragt.
Bei einer Langzeittherapie werden 60 Einzelsitzungen sowie 15 Sitzungen gemeinsam mit den Bezugspersonen eingeplant.
Beide Therapien können bei Bedarf verlängert werden.
Fragen zu den Inhalten der Behandlung beantworte ich im Kapitel „Leistungen“.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Ablauf haben, melden Sie sich gern ! Ich freue mich darauf, Sie in meiner Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie in Dresden-Löbtau zu begrüßen!